
Die Verordnung (EU) 2023/1542 hebt Europas Sammelpfad für Altbatterien an und bindet ihn an die Herstellerfinanzierung. Artikel 59–61 legen die Sammelquoten fest, Artikel 55–58 schaffen die Infrastruktur der getrennten Sammlung, und die Artikel zur Herstellerverantwortung verlangen Registrierung und Zahlung in jedem Verkaufsmitgliedstaat. Dieses Papier erläutert die Zahlen, wer sie finanziert und was der Kunde eines Nickel-Metallhydrid-Exporteurs (NiMH) nachweisen können muss.
Alt-Gerätebatterien folgen einem gestuften Pfad: 45 % Sammelquote bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030, gemessen als gesammelte Masse gegenüber der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Masse. LMT-Batterien folgen später: 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031. Die Mitgliedstaaten berichten jährlich, und die Quoten sind Mindestwerte — mehrere Länder überschreiten sie bereits durch dichte Rücknahmenetze. Die getrennte Sammlung ist verpflichtend: Batterien dürfen nicht in gemischte Siedlungsabfälle gelangen, und Vertreiber müssen kleine Altbatterien unentgeltlich ohne Kaufverpflichtung zurücknehmen, während Hersteller die nachgelagerte Sortier- und Behandlungskette betreiben oder finanzieren.

Die Sammelquote ist eine Massenstromstatistik: getrennt gesammelte Gerätebatterien, die in eine zugelassene Behandlung gelangen, geteilt durch die in Verkehr gebrachten Gerätebatterien (gleitender Dreijahresdurchschnitt), mit Anpassungen für Ausfuhren gesammelter Abfälle nach Verbringungsregeln. Hersteller melden die nach Chemie in Verkehr gebrachte Tonnage und die gesammelte Tonnage über ihre Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) oder das nationale Register; die durchgestrichene Mülltonnen-Kennzeichnung dient genau dazu, Verbraucher in diesen getrennten Strom zu lenken. Für einen Exporteur ist die praktische Folge die Unterstützung der Chemie-Berichterstattung: Importeure müssen wissen, ob ein Pack NiMH, alkalisch oder Lithium ist, um Behandlungskosten und Verwertungsstatistiken korrekt zuzuordnen — ein weiterer Grund, warum die Chemie-Kennzeichnung nach Artikel 13 stimmen muss.
Es gibt keine EU-weite Batterie-EPR-Registrierung: Der Hersteller — typischerweise der Markeninhaber oder bei Nicht-EU-Verkäufern der Importeur — muss sich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem Batterien in Verkehr gebracht werden, einen zugelassenen Rücknahmebetrieb (PRO) beauftragen, nach Tonnage und Chemie berechnete Öko-Beiträge zahlen und regelmäßig Verkaufs- und Sammeldaten melden. Deutschland führt die Registrierung über das Stiftung-EAR-Register nach dem BattDG-Umsetzungsgesetz und verlangt die Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem; Frankreich nutzt das nationale Register und zugelassene Öko-Organismen; jeder Mitgliedstaat hat ein eigenes Portal, Nummernformat und Gebührenverzeichnis. Bevollmächtigte können die Pflicht für nicht ansässige Verkäufer tragen, doch die Verpflichtung kann nicht übersprungen werden.

Obwohl die EPR-Registrierung beim EU-seitigen Hersteller liegt, liefert der Exporteur die Daten, von denen die Registrierung abhängt: Batteriekategorie und Chemie (NiMH), Nettomasse pro Einheit und Sendung, Klassifizierung Zelle versus Pack, Gefahrstofferklärungen sowie Demontage-/Recyclinginformationen für Behandlungsanlagen. Design-for-Recycling-Dokumentation — Materialzusammensetzung, Kennzeichnung der Bauteile, Anleitung zur sicheren Entnahme — speist die Behandlungsanforderungen des Anhangs XII. Exporteure, die diese Daten sendungsbezogen aufbereiten, ersparen ihrem Importeur einen monatlichen Datenerhebungszyklus und verringern das Risiko falsch gemeldeter Chemie-Tonnagen, das nationale Prüfungen als Ordnungswidrigkeit werten.
Seit dem 18. August 2025 gelten die Regeln zur Herstellerverantwortung und Sorgfaltspflicht uneingeschränkt, und Online-Marktplätze prüfen EPR-Registrierungsnummern, bevor sie Batterieangebote zulassen (ausführlich in unserem Papier zur Marktplatzdurchsetzung). Ein Käufer qualifiziert Lieferanten daher nicht nur nach Preis und Qualität, sondern nach der Vollständigkeit der Daten, die für den Registrierungsstatus nötig sind. NiMH hat in der Sammelwirtschaft einen strukturellen Vorteil: Sein Nickel- und Stahlgehalt verleiht gesammeltem NiMH einen positiven Restwert und senkt die Netto-Behandlungsgebühren gegenüber Chemien mit aufwendiger Verarbeitung — ein Punkt, der sich in Gesamtkostendiskussionen quantifizieren lässt.
Weijiang Power liefert jede NiMH-Sendung mit den EPR-Unterstützungsdaten, die EU-Hersteller benötigen: Kategorie- und Chemie-Erklärung, Netto-Nettomassen pro Einheit und Sendung, Zusammensetzungs- und Demontageinformationen sowie Gefahrstofferklärungen in den von nationalen Registern und PROs akzeptierten Formaten. Nennen Sie Ihre Bestimmungsländer, dann liefern wir das länderspezifische Datenblatt zusammen mit der Handelsrechnung, damit die EPR-Meldung Ihres Importeurs ohne Nachfassen im Werk abgeschlossen wird.